FINMA genehmigt ersten Schweizer Spot-Bitcoin-ETF – Sondervermögen-Schutz und Markt-Einordnung

21. Oktober 2026 Kryptowährungen
Geöffneter Tresor mit Hardware-Wallets und einer Metallkassette mit physisch hinterlegten Krypto-Münzen in einem sicheren

Am 20. Oktober 2026 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Zulassung des ersten Schweizer Spot-Bitcoin-Publikums-ETFs erteilt. Der Fonds wird in der Fondskategorie “übrige Fonds für alternative Anlagen mit besonderem Risiko” nach Art. 71 KAG geführt und bietet Kleinanlegern sowie regulierten Vermögensverwaltern erstmals die Möglichkeit, physisch hinterlegte Bitcoins in einer gesetzlich überwachten Struktur zu halten. Im Gegensatz zu den bislang dominierenden Inhaberschuldverschreibungen (ETPs) ist das Fondsvermögen ex lege Sondervermögen, das im Insolvenzfall von Fondsleitung oder Depotbank nicht in die Konkursmasse fällt.

Gesetzlicher Sondervermögen-Schutz im Vergleich zu klassischen ETPs

Der zentrale Unterschied liegt im Insolvenzrecht. Während die an der SIX gelisteten Krypto-ETPs formell Schuldverschreibungen darstellen, bei denen Anleger im Fall eines Emittentenausfalls auf vertragliche Pfandrechte zurückgreifen müssen, ist der neue Bitcoin-ETF ein echter Kollektivfonds nach dem Kollektivanlagengesetz (KAG). Gemäß Art. 71 KAG bildet das Fondsvermögen ein rechtlich autonomes Sondervermögen. Das bedeutet:

  • Im Konkurs einer Depotbank oder der Fondsleitung bleiben die hinterlegten Bitcoins geschützt und gehören ausschließlich den Anteilseignern.
  • Der Fonds unterliegt den spezifischen Risikohinweisen und Verhaltensregeln nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) am Point of Sale.
  • Die rechtliche Struktur stellt einen juristischen Schutz dar, der für Banken und Pensionskassen entscheidend ist, um Allokationen vor internen Compliance-Gremien zu rechtfertigen.

Ausnahme von den KAG-Diversifikationsvorschriften – Warum nur Bitcoin?

Das Kollektivanlagengesetz verlangt grundsätzlich eine Streuung von Risiken, um Klumpenrisiken von über 10 % bis 20 % in einem Einzeltitel zu vermeiden. Für den Bitcoin-ETF hat die FINMA jedoch eine Einzelfallbefreiung erteilt. Die Begründung fußt auf:

  • einer langen Handelshistorie von Bitcoin, die länger ist als die fast aller anderen Krypto-Assets,
  • einer hohen täglichen Handelsvolumina und Markttiefe, die den Verkauf von Beständen zur Deckung von Rücknahmeanforderungen ohne signifikante Preisbeeinflussung ermöglicht.

Die Ausnahme gilt ausschließlich für Bitcoin (Single-Asset-Fonds). Andere Kryptowährungen wie Ether oder Solana bleiben von der Diversifikationspflicht unberührt und können nicht automatisch als Mono-Fonds angeboten werden.

Der Schweizer Krypto-Marktkontext an der SIX Swiss Exchange

Die Schweiz war bereits 2018 Vorreiter bei besicherten Krypto-ETPs. Bis August 2026 hat sich das Segment weiterentwickelt und umfasst:

  • 217 gelistete Krypto-ETPs (Stand August 2026),
  • 23 unterschiedliche Krypto-Basiswerte, die an der SIX gehandelt werden.

Im internationalen Vergleich verwaltet das US-Vorbild iShares Bitcoin Trust (IBIT) von BlackRock ein Vermögen von 65 Milliarden USD (Stand 2026). Dieser Wert dient als Benchmark für globale Retail-Zuflüsse seit der US-Zulassung im Januar 2024, wird jedoch von dem kleineren Schweizer Markt nicht in gleicher Größenordnung erreicht.

Historischer Kontext und mögliche Emittenten

Der aktuelle ETF reiht sich in die Historie des Schweizer Krypto-Marktes ein. 2021 genehmigte die FINMA den Crypto Market Index Fund, einen diversifizierten Krypto-Korb für qualifizierte Anleger. Im September 2024 erwarb Matrixport die Crypto Finance Asset Management AG, die zuvor die Lizenz zur Verwaltung des Indexfonds besaß. Medienberichte deuten darauf hin, dass BIT Asset Management (ehemals Matrixport Asset Management) als möglicher Emittent hinter dem neuen Bitcoin-ETF steht, jedoch wurde dies von der FINMA weder bestätigt noch veröffentlicht.

Risiken und Gegenargumente zum neuen Bitcoin-ETF

Obwohl die Sondervermögen-Struktur einen starken insolvenzrechtlichen Schutz bietet, bleibt das zugrundeliegende Krypto-Marktrisiko unverändert:

  • Die Volatilität von Bitcoin kann zu Kursverlusten von über 70 % führen.
  • Der erwartete Kapitalzufluss dürfte vor allem durch Umschichtung aus bestehenden ETP-Beständen entstehen, nicht durch neues Netto-Kapital.
  • Die restriktive Einzelfallbefreiung verhindert eine schnelle Ausbreitung ähnlicher Produkte auf andere Kryptowährungen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist der juristische Hauptunterschied zwischen den bisherigen SIX-ETPs und dem neuen Bitcoin-ETF?ETPs sind schuldrechtliche Inhaberschuldverschreibungen, bei denen Anleger im Emittentenausfall auf das verpfändete Bitcoin zurückgreifen. Der ETF ist ein reguliertes Sondervermögen nach KAG, das im Insolvenzfall der Depotbank kraft Gesetzes geschützt bleibt.Erlaubt die FINMA nun auch Single-Asset-ETFs auf andere Kryptowährungen wie Ether oder Solana?Nein. Die Diversifikationsbefreiung wurde ausdrücklich als Einzelfallentscheidung für Bitcoin deklariert. Für Altcoins gilt die reguläre Streuungspflicht weiterhin.Welche Vorgaben gelten für die Verwahrung der zugrundeliegenden Bitcoins?Gemäß der FINMA-Aufsichtsmitteilung vom 12. Januar 2026 müssen die Bestände segregiert und insolvenzfest verwahrt werden. Bei Nutzung eines ausländischen Sub-Custodians muss dessen Rechtsordnung einen zum Schweizer Recht gleichwertigen Konkurs-schutz bieten.

Fazit

Die FINMA-Zulassung des ersten Schweizer Spot-Bitcoin-ETFs markiert einen regulatorischen Meilenstein: Sie kombiniert den gesetzlichen Sondervermögen-Schutz des KAG mit einer gezielten Ausnahme von den Diversifikationsregeln, die ausschließlich für Bitcoin gilt. Für Schweizer Kleinanleger und institutionelle Vermögensverwalter eröffnet dies einen rechtssicheren Zugang zu physisch hinterlegtem Bitcoin, der über die bisherige ETP-Struktur hinausgeht. Dennoch bleibt das Produkt einem hohen Markt- und Kursrisiko ausgesetzt, und die erwarteten Mittelzuflüsse dürften primär aus Umschichtungen bestehender ETP-Bestände resultieren. Die strikte Einzelfallbefreiung verhindert eine sofortige Ausweitung auf weitere Kryptowährungen und hält die regulatorische Landschaft für Krypto-Mono-Fonds in der Schweiz bislang exklusiv für Bitcoin.